Fettes Brot Archiv

Definition-Von-Fett.de

Das Fangericht

fangericht1.jpgAn alle Fettes Brot begeisterten Leute!

Sicherlich habt ihr schon gehört, dass es seit dem 26.08.06 kein Konzert unserer Lieblingsband gab. Um nicht bis März/April 2008 zu schmoren, haben wir folgende Aktion ins Leben gerufen.

Wir brauchen die Unterstützung jedes Einzelnen von euch.Unter www.myspace.com/fangericht könnt ihr Nebenkläger werden und dem Urteil bepflichten. Solltet ihr nicht bei Myspace angemeldet sein, besteht die Möglichkeit unter www.diefalschenleute.de eure Kommentare und Meinungen niederzuschreiben. Den dazugehörigen Beitrag findet ihr im Forum „Ofenfrische Neuigkeiten“. Danke an alle Helfer !!!

Das Fangericht bei myspace

Alle Leute, die sich mit dem Fangericht anfreuden (bzw. Nebenkläger werden), pflichten dem Urteil bei. D. h. sie flehen um ein einziges, öffentliches Konzert der Band Fettes Brot im Jahre 2007.

Also, seit kreativ und lasst uns nicht hängen.

Es grüßt – Das Fettes Brot Fangericht

U R T E I L S B E G R Ü N D U N G

1. Zeugin, Fan1 berichtet, dass sie diesen Sommer vorwiegend Zuhause verbringen wird, da die Band Fettes Brot diesen Sommer keine Auftritte absolviert. Sie erklärte zudem, dass an ihrem Wohnort das Wetter oftmals sehr schlecht sei. Ein Aufenthalt im Freien könnte bei Eintreten eines etwaigen Platzregens eine Bedrohung ihrer Gesundheit darstellen.

1a. Aufgrund des schlechten Wetters ist der Aufenthalt im Freien nur kurzweilig möglich. Dies hat zur Folge, dass Fan1 sich selten körperlich betätigt. Es besteht das Risiko einer Gewichtszunahme, welche zu Herzkreislauferkrankungen oder z. B. einer Diabetes führen kann.

2. Zeuge, Fan2 sagt aus, dass er sein Auto aufgrund der Auftrittspause kaum noch nutze. Es stellte sich heraus, dass der besagte Wagen, durch den seltenen Gebrauch, erhebliche Mängel aufweist. Bisher fielen diverse Reparaturkosten an, welche im Ermessen des Fangerichtes von Fan2 zukünftig nicht mehr getragen werden können.

3. Zeugin, Fan3 teilt mit, dass sie ihre sozialen Kontakte zu Gleichgesinnten nicht mehr pflegen kann, da sie dies auf Fettes Brot Konzerten tat. Seither hat sie diverse Freunde aus den Augen verloren. Fan3 leidet an einem gebrochenem Herzen und wird psychologisch betreut.

3a. Zudem wird Fan3 vorwiegend von ihrer Mutter versorgt und unterhalten. Diese übte vormals einen Nebenjob aus, welchen sie, aus besagtem Grunde, kündigte. Das Familieneinkommen hat sich demzufolge geschmälert und reicht lediglich zu Erhaltung des Lebensunterhaltes.

4. Fan4 berichtete in ihrer Aussage, dass sie in den vergangenen Jahren ihr Einkommen, welches sie zur freien Verfügung hatte, für Fettes Brot Tickets ausgab. Da sie dieses Geld nun überschüssig hat und ihr zudem die Auftrittspause Kummer bereitet, ist sie der Kaufsucht verfallen. Derweil kann Fan4 nicht zu einer Therapie bewegt werden.

5. Zeuge, Fan5 berichtet, dass er am Wochenende stets alkoholisiert durch die Straßen läuft und aus Sehnsucht seine erlebten Fettes Brot Konzerte Revue passieren lässt. Derweil ist er in seiner ganzen Heimatstadt bekannt, gilt als schizophren und wird von seinen Freunden verstoßen. Diese ließen ihn am 01.06.07 in eine geschlossene Anstalt einweisen.

5a. Zudem ist Fan5 bereits alkoholabhängig und muss zeitgleich an Gruppengesprächen einer Selbsthilfegruppe teilnehmen.

6. Der als vermisst geltende Fan6 hat vor kurzem mittels Flaschenpost ein Lebenszeichen von sich gegeben. Er besetzt eine kleine Insel im Pazifik und möchte dort seinen eigenen Staat gründen, die „Republica of FäBrö“. Alle dort lebenden Ureinwohner hat er durch tagelanges Abspielen von Tonträgern der beschuldigten Band schon in seine Gewalt gebracht. Er droht die Angeklagten so bald wie möglich auf seine Insel zu verschleppen, um sie dort als Götter verehren zu lassen. Der vom Gericht eingeschaltete Psychologe machte sich auf den Weg, Fan6 zu finden und ein Gutachten seines Geisteszustandes zu erstellen. Nach mehreren Wochen der Suche wurde er fündig und konnte die Nachricht überbringen, Fan6 sei im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, jedoch sehr verbittert. Somit sei ihm die von ihm angedrohte Tat durchaus zuzutrauen. Er würde es sich jedoch anders überlegen, sollte die Band noch dieses Jahr ein Konzert spielen. Seither fehlt von dem Psychologen jede Spur.

7. Nach Aussage der Mutter von Fan7 leidet dieser an körperlichen als auch an psychischen Entzugserscheinungen. Die Ärzte der Psychiatrie Pinzelberg bestätigten dem Fangericht, dass lediglich ein Konzert der Band Fettes Brot die Genesung von Fan7 herbeiführen könnte.

8. Laut einem dem Gericht vorliegenden Bericht wurden auf fast allen bisherigen Festivals in Deutschland, Österreich und der Schweiz schwere körperliche Auseinandersetzungen gemeldet, die durch scheinbar verwirrte Menschen ausgelöst wurden. Diese irrten auf dem Festivalgelände herum und riefen permanent etwas, dass sich, laut Zeugenaussagen, nach „Fettes Brot“ anhörte. Nachdem sie dieses Verhalten ohne Unterbrechung den ganzen Tag fortführten und mehrmalige Aufforderungen von anderen Besuchern, dies zu unterlassen, nicht nachkamen, gingen einige, der dadurch provozierten Festivalbesucher, auf diese los und prügelten sich. Es ist davon auszugehen, dass sich derartige Krawalle in der restlichen Festivalsaison wiederholen werden.

9. Die Zeugin, Fan9 sagt aus, dass sie sich seinerzeit ihre Adrenalinkicks auf Konzerten der vorbezeichneten Musikgruppe holte. Seither übt sie ersatzweise Extremsportarten aus. Dies könnte ggfs. zu schweren Unfällen führen, welche im schwersten Falle sogar den Tod zur Folge haben könnten. Das Fangericht kann dies nicht weiterhin vertreten.

10. Ein Zeuge, der nicht namentlich genannt werden möchte, ist durch die Bühnenabstinenz der Verurteilten dem Tokio Hotel Wahn verfallen. Seine optischen Veränderungen sind für seine Familie als auch für das Fangericht nicht vertretbar. Zudem studiert er während des Schulunterrichtes diverse Jugendzeitschriften und lädt sich Klingeltöne seiner neuen Lieblingsband auf sein Mobiltelefon. Demzufolge haben sich seine Schulnoten verschlechtert und es besteht akute Versetzungsgefahr.

10a Das Fangericht stellt zudem fest, dass das Risiko, schlechter Musik zu verfallen, während einer strikten Auftrtittspause zu hoch ist.

10b Zudem führen vorwiegend Geschäfte mit Mobiltelefonen und dazugehörige Services schnell zur Verschuldung Jugendlicher.

11. Die Zeugin, Fan10 teilte dem Gericht in ihrer Aussage mit, dass sie besessen von Fettes Brot sei und sich dies wie folgt äußert: Sie zwingt ihren Ehemann und dessen Freunde sich als die beschuldigte Band zu verkleiden und vor dem Schlafengehen ein Heimkonzert zu geben. Fan10 lässt sich hierdurch in den Schlaf wiegen. Seither hat des Ehepaar nicht einmal den Koitus vollzogen. Dies stellt eine starke seelische und körperliche Belastung für ihren Ehemann dar. Letztendlich reichte er am 10.06.07 die Scheidung beim Amtsgericht Pinzelberg ein.

11a Das Fangericht ist außerdem der Meinung, dass obiger Sachverhalt zur Verstärkung des demographischen Wandels der Gesellschaft führt.

12. Dem Fangericht liegen Beweise vor, dass es am 20.06.07 ein Schulkonzert der Verurteilten in Erkrath gab. Angesichts aller geschilderten Zeugenaussagen bedarf es ein solches den eigentlichen Fettes Brot Fans dringender.

13. Eine Studie ergab, dass sich gelangweilte Fettes Brot Fans in den Abendstunden, sinnlosen Fernsehsendungen (u. a. Big Brother, Frauentausch oder Das perfekte Promi Dinner) widmen. Das Fangericht sieht hier die Gefahr der Verdummung der Fangemeinschaft.

14. Das Gericht erhielt die Mitteilung, dass seit geraumer Zeit vier Fettes Brot Fans vermisst werden. Aktuellen Informationen zufolge sind sie derweil auf der Suche nach dem Sinn des Leben ohne Liveauftritte ihrer Lieblingsband. Die Polizei hat bereits eine deutschlandweite Fahndung heraus gegeben. Leider blieb der erhoffte Erfolg bisher aus. Die Fans sind mit Käscher, Netz, Angeln, Traumfängern und diversen Fettes Brot Merchingdise Artikeln unterwegs. Etwaige Hinweise bitte an das zuständige Paulizeipräsidium.

15. Berichten diverser Polizeistationen der BRD zufolge, wurden von unzähligen Nachbarn, Lärmbelästigungen gemeldet. Hierbei soll es sich um durchgedrehte Fettes Brot Fans handeln, die ihre Live-CDs aus Verzweiflung in Konzertlautstärke abspielen. Um das Konzert realitätsgetreu umzusetzen, laden sich die Fans diverse Freunde und Bekannte ein. Trotz mehrmaligen Polizeieinsätzen und Ermahnungen trat bisher keine Besserung der aktuellen Situation ein. Die Anwohner der Mehrfamilienhäuser beabsichtigen Klage einzureichen.

15a Durch das permanente Abspielen von Tonträgern und VHS der Verurteilten, klagen Unmengen von Fans bereits jetzt über Verschleiß. Teilweise können vorbezeichnete Medien von keinerlei Gerät mehr abgespielt werden, was zur Folge hat, dass sich durchgedrehte, aggressive als auch depressive Fettes Brot Fans in naher Zukunft häufen werden.
16. Angesichts dessen, dass das letzte Konzert der angeklagten Musikgruppe bereits am 26.08.06 stattfand und es sich hierbei schon bald um eine Spanne von einem Jahr handelt, ist es der Fangemeinschaft nicht zuzumuten, diese bis beispielsweise April 2008 verharren zu lassen. Es würde sich demzufolge um eine Auftrittspause von 1 Jahr und 8 Monaten handeln.

17. Die letzte Zeugin, Fan11 äußert sich wie folgt zu Fettes Brot: Die Musikgruppe sei ihr über die Jahre sehr ans Herz gewachsen. Regelmäßige Livekonzerte waren ein Muss. Fettes Brot Fan zu sein, ist für sie ein besonderes Gefühl und die Bühnenabstinenz macht ihr sehr zu schaffen. Sie leidet zwar nicht an Psychosen oder einer körperlichen Abhängigkeit, jedoch vermisst sie das Gefühl der letzten Sommer. Zu sehen, dass es Anderen möglich ist ihre Lieblingsband live zu sehen, sie aber selbst keinerlei Möglichkeit hat, auch in diesen Genuss zu kommen, macht sie sehr wohl neidisch und auch etwas wütend. Fan11 hofft stark, dass die Verurteilten dem Beschluss des Fangerichtes nachgehen. Weitere 8-10 Monate auf ein Konzert zu warten, würde sie sehr traurig stimmen. Doch auch dann wird das Gefühl, das sie im Herzen trägt nicht erlöschen.

17a Fan11 zitiert zudem wie folgt: „Verstehst du was es heißt irgendein bescheuertes kleines Musikstück oder eine Band so maßlos zu lieben, dass es weh tut?“

Mit diesem wundervollen Satz von Fan11 beendet das Fettes Brot Fangericht die Urteilsbegründung und geht über zur Rechtsbelehrung.


R E C H T S B E L E H R U N G

 

Es besteht die Möglichkeit gegen dieses Urteil innerhalb von 14 Tagen ab Urteilerlass auf www.fettesbrot.de Berufung einzulegen. Sollte diese Frist fruchtlos verstreichen, ist das Urteil rechtskräftig. Ein Verstoß gegen das Urteil wird schwer geahndet (u. a. werden die Verurteilten von Fan6 auf die Pazifikinsel „Republica of FäBrö verschleppt).


Der Beschluss wurde maschinell erstellt. Es bedarf aus diesem Grunde keiner Unterschrift.